Kaum entsorgt und schon kümmern wir uns drum.
Bereits seit Jahren sind wir ein kompetenter Partner, wenn es um den Abfalltransport geht.
Selbstverständlich sind wir mit der Transportgenehmigung gemäß §54 KrWG qualifiziert.
Diese gilt für alle Abfallschlüssel, die es laut europäischem Abfallverzeichnis gibt.
Somit trägt die NT-Hafenspedition einen wichtigen Teil zu einem funktionierenden, zukunftsorientierten Wirtschaftskreislauf bei.
Um unseren Vorsprung weiter auszubauen, legen wir besonderen Wert auf ständige Schulungen und Weiterbildungen all unserer Mitarbeiter und Subunternehmer
Genehmigungen
- TG§54 KRW-/AbfG für alle Abfallschlüssel
- bundesweit
- europaweit
- Betriebsbeauftragter für Abfall
- Elektronische Signatur
Fahrzeugausrüstungen
- wasserdichte Rollplanen
- schlammdichte Fahrzeuge
- Fahrzeugkennzeichnung
Ihre Ansprechpartner
